Sanktionsverfahren eingeleitet
Die nationalkonservative Regierung in Warschau hatte seit ihrem
Amtsantritt 2015 mit etlichen Gesetzen die polnische Justiz umgebaut.
Kritiker monieren, damit gewinne die Regierungspartei PiS Einfluss
auf die Gerichte. Die EU-Kommission hatte deshalb nach jahrelangen
Beschwichtigungsversuchen im Dezember 2017 erstmals überhaupt ein
Sanktionsverfahren nach Art. 7 der EU-Verträge eingeleitet, aber
eine Drei-Monats-Frist für eine Kurskorrektur gestellt. Diese läuft
rechnerisch bis 20.03.2018.
Polen: Reform stellt Unabhängigkeit und Gleichgewicht der Gewalten her
Das "Weißbuch" deutet nicht auf ein Einlenken hin. Darin heißt es,
die Justizreformen seien nötig, weil die Gerichte ineffizient seien
und nur jeder vierte Pole in ihre Unabhängigkeit vertraue. Fast 30
Jahre nach Ende der kommunistischen Herrschaft säßen immer noch
Richter von damals in den Gerichten. Bislang habe es eine Schieflage
zwischen Exekutive und Judikative gegeben, da Richter niemandem
Rechenschaft schuldeten. Unabhängigkeit und ein Gleichgewicht der
Gewalten würden jetzt erst hergestellt.
Polen führe Elemente ein, die in anderen EU-Ländern üblich seien,
heißt es weiter. Fälle würden in Gerichten künftig weniger
willkürlich verteilt, Richter weniger willkürlich von
Gerichtspräsidenten versetzt. Deshalb sei es auch keine Bedrohung für
den Rechtsstaat, dass der Justizminister jetzt Gerichtspräsidenten
benennen und entlassen könne.
EU-Rechtsexperten kamen zu anderem Ergebnis
Das Artikel-7-Verfahren gegen Polen sei nicht gerechtfertigt und
könnte "anti-europäische Stimmung" und "populistische politische
Kräfte" fördern, warnt Warschau. Weiterer Dialog werde sicher alle
Streitigkeiten aufklären.
Die EU-Kommission stützte sich bei ihrer Kritik an der polnischen
Justiz unter anderem auf unabhängige Rechtsexperten der
Venedig-Kommission des Europarats, die im Dezember 2017 zu einem ganz
anderen Schluss kamen: "Die Venedig-Kommission betont, dass die
Kombination der Veränderungen (...) die negative Wirkung jeder
einzelnen von ihnen verstärkt, sodass sie die Unabhängigkeit aller
Teile der Justiz in Polen in ernste Gefahr bringt."
Andere Mitgliedstaaten am Zug
Sollte der Konflikt zwischen Brüssel und Warschau innerhalb der
Drei-Monats-Frist nicht beigelegt werden, wären die 27 anderen
EU-Mitgliedsländer am Zug. Sie könnten zunächst mit
Vier-Fünftel-Mehrheit feststellen, dass in Polen die "eindeutige
Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht.
Deutschland und Frankreich hatten zuletzt den Druck erhöht und sich
eindeutig auf die Seite der Kommission gestellt.
Redaktion beck-aktuell, 8. März 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Venohr, Verfassungskrise – Polen am EU-Pranger, DRiZ 2018, 60
Niezgódka, Justizreform in Polen: Angriff der Exekutive auf die Justiz, NJ 2017, 360
von Bonin, Die Rechtsstaatsunion in Gefahr?, EuZW 2017, 785
Leppich, Justizkrise in Polen verschärft sich, DRIZ 2017, 270
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