Polens nationalkonservative Regierung sieht sich im Streit mit der EU-Kommission über die Justizreform durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (BeckRS 2020, 7327) bestätigt. Das Urteil zeige, dass Polen in dem Konflikt Recht habe, sagte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta am 05.05.2020 in Warschau. "Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat heute direkt gesagt, dass die EU soviel darf, wie ihr die Mitgliedsstaaten erlauben." Wenn die EU ihre Kompetenzen überschreite, würden nationale Verfassungsgerichte einschreiten, so Kaleta weiter.
BVerfG stellt sich gegen EuGH-Ansicht
Das BVerfG hatte die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet und sich damit zum ersten Mal gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts gestellt. Die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt, entschieden die Karlsruher Richter. Der Europäische Gerichtshof hatte das Programm hingegen im Dezember 2018 gebilligt und dabei bereits Bedenken aus Karlsruhe ignoriert. An dieses Urteil sehen sich die deutschen Verfassungsrichter nicht gebunden.
Beziehung zwischen Polen und Kommission angespannt
Die Beziehungen zwischen der EU-Kommission und der Regierung in Warschau sind schon lange angespannt. Die nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen des Landes seit Jahren umfassend um. Kritikern zufolge setzt sie Richter somit unter Druck. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht und hat bereits mehrere Verfahren von dem EuGH gegen Polen eingeleitet.
Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2020 (dpa).
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Leick, Fortgesetzte Sicherung europäischer Werte in Polen - die Macht der kleinen Schritte, NVwZ 2020, 291
Karpenstein/Sangi, Polexit vom Rechtsstaat?, EuZW 2020,140
EuGH, PSPP-Anleihekaufprogramm der EZB mit EU-Recht vereinbar, BeckRS 2018, 31500
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