Polens Oberstes Gericht hat das Ergebnis der Präsidentenwahl am 03.08.2020 für gültig erklärt und den Großteil von mehr als 5.000 Wählerbeschwerden zurückgewiesen. In der Stichwahl am 12.07.2020 hatte Amtsinhaber Andrzej Duda von der nationalkonservativen Regierungspartei PiS 51% der Stimmen erhalten. Sein Herausforderer Rafal Trzaskowski, der liberalkonservative Oberbürgermeister der Hauptstadt Warschau, unterlag mit 49% nur knapp.
Beschwerden für Wahlausgang nicht ausschlaggebend
Von rund 5.800 eingereichten Beschwerden seien zwar gut 90% berechtigt gewesen, teilte das Gericht in Warschau mit. Diese Vorfälle hätten den Ausgang aber nicht unzulässig beeinflusst. Das Gericht lehnte auch eine Beschwerde ab, in der Trzaskowskis Stab eine Annullierung gefordert hatte. Das Oppositionsbündnis hatte dies mit einseitiger Berichterstattung in öffentlich-rechtlichen Medien und dem Einsatz staatlicher Ressourcen zu Dudas Gunsten begründet. Hierfür habe der Stab aber nicht genügend Beweise vorgelegt und den Vorwurf zu allgemein formuliert, so das Gericht.
Vorwurf der Einseitigkeit der Berichterstattung nicht nachgewiesen
Auch die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatten in ihrer Bewertung der Stichwahl eine Einseitigkeit in der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert. Das Gericht führte dazu aus: "Die Tatsache, dass die Wähler sich für die Nutzung einer bestimmten Informationsquelle entscheiden, kann nicht als gleichbedeutend mit Manipulation gesetzt werden.“ Wenn dies freiwillig geschehe, könne man nicht behaupten, dass die Konsequenz daraus dem Wählerwillen entgegenstehe.
Redaktion beck-aktuell, 4. August 2020 (dpa).
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