Polen darf Star-Regisseur Roman Polanski (83) nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte am 06.12.2016 das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulässig sei.
Justizminister kritisiert Prominentenbonus des Star-Regisseurs
Damit scheiterte Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro mit seinem Einspruch gegen das Krakauer Urteil vom Oktober 2015. Der Nationalkonservative hatte kritisiert, dass Polanski, gegen den die US-Justiz seit mehr als 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen ermittelt, wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist endgültig. Polanski hat einen Wohnsitz in Krakau.
Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2016 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Auslieferung in die USA trotz drohender lebenslanger Freiheitsstrafe, BeckRS 2015, 16144
BVerfG, Auslieferung eines Unionsbürgers an die USA, NJW 2014, 1945
Aus dem Nachrichtenarchiv
Polnischer Minister will Einspruch gegen Ablehnung der Auslieferung Polanskis einlegen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.05.2016, becklink 2003425
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