Polen hebt Zwangsruhestand von Richtern auf – Brüssel bleibt besorgt

Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs und hebt umstrittene Zwangspensionierungen oberster Richter zunächst wieder auf. Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS legte am 21.11.2018 im Warschauer Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Allerdings waren die betroffenen Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19.10.2018 wieder zur Arbeit zurückgekehrt.

Kritiker: Missliebige Juristen in Ruhestand geschickt

Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweilig an, umstrittene Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrund war ein umstrittenes Gesetz, mit dem Polens Nationalkonservative das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt und dadurch Kritikern zufolge mehr als 20 missliebige Juristen in den Ruhestand geschickt hatten. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

EU-Kommission bleibt besorgt

Laut PiS-Regierung kommt Polen mit neuen Gesetzesänderungen dem EuGH-Beschluss nach. Zu den geplanten Maßnahmen hatte Warschau bereits zu Wochenbeginn einen Bericht in Brüssel vorgelegt. Er hob die Sorge der Kommission jedoch nicht auf. Vizepräsident Frans Timmermans warnte am 20.11.2018 vor "einer 'Beschleunigung' der Umsetzung der umstrittenen Pensionierungsregelung" und forderte Warschau auf, schnellstens den Kurs zu ändern und mit Brüssel ins Gespräch zu kommen.

Rechtsstaatsverfahren 2017 eingeleitet

Die Kommission kritisiert seit 2016 den Umbau der polnischen Justiz und leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Redaktion beck-aktuell, 21. November 2018 (dpa).

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