Beteiligung von Politikern an Auswahlprozedur in Frage gestellt
Ziobro sagte, wenn der EuGH versichere, dass die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluss so eine Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richter am Bundesgerichtshof habe.
Polen muss sich wegen Justizreformen vor EuGH verantworten
Polens nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen seit Jahren um. Kritiker werfen ihr vor, Richter unter Druck zu setzen. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht.
Zweifel an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit polnischer Disziplinarkammer
Im Juli hatte der EuGH geurteilt, die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer an Polens Oberstem Gericht biete nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Der EuGH kritisierte, der Landesjustizrat sei ein Organ, das "von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde", an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel.
Polens Justizminister rügt Wahl der BGH-Richter durch mit Politikern besetzten Ausschuss
Ziobro argumentierte nun, in Deutschland würden Richter für den BGH vom Richterwahlausschuss gewählt, der ausschließlich aus Politikern besteht. Dem Gremium gehören die 16 Justizminister der Länder sowie 16 weitere Mitglieder an, die vom Bundestag bestimmt werden. Damit sei der Ausschuss stärker politisiert als Polens Landesjustizrat, sagte Ziobro. Diesem gehören 17 Richter, sechs Parlamentsabgeordnete sowie zwei von der Regierung entsandte Mitglieder an.