Das Verfassungsgericht in Polen hat eine Entscheidung zu der Frage, ob das polnische Grundgesetz über EU-Recht steht, erneut vertagt. Die am 22.09.2021 begonnene Sitzung solle am 30.09.2021 fortgesetzt werden, sagte die Gerichtspräsidentin Julia Przylebska in Warschau. Zur Begründung hieß es, es seien neue Aspekte vorgebracht worden; das Gericht brauche Zeit, um Fragen dazu zu formulieren.
Streit um Vorrang des Unionsrechts
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März zu überprüfen (BeckRS 2021, 3004). Darin hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das gelte demnach selbst dann, wenn es sich um Verfassungsrecht handele.
EU-Kommission hält milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen zurück
Die EU-Kommission hat wegen der Reformen des polnischen Justizsystems bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Die Vorsitzende Julia Przylebska ist eine enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski. Die EU-Kommission hält derzeit milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen zurück, weil es Bedenken gibt, ob das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in dem Land eingehalten wird. Der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis sagte kürzlich, auch die offene Frage der Vorrangigkeit des EU-Rechts spiele dabei eine Rolle.
Redaktion beck-aktuell, 23. September 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Polen, Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats, Disziplinarordnung für Richter, Rechtsstaatlichkeit, Richterliche Unabhängigkeit, BeckRS 2021, 18354
Möllers, Das PSPP-Urteil des BVerfG und die Europäische Rechtsunion, EuZW 2020, 503
Werner, Hoher Druck auf Justiz in Polen - Karlsruher Paukenschlag, DRiZ 2020, 126
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