Türkgücü und 1. FC Schweinfurt streiten um Startrecht
Der BFV hatte die Schweinfurter für den DFB-Pokal gemeldet, wogegen Türkgücü vorging und mit einer Einstweiligen Verfügung im September die kurzfristige Verschiebung des Schalke-Spiels erzwang. Türkgücü will selbst zu der Partie antreten. Nach einer mündlichen Verhandlung forderte das Landgericht München den BFV auf, seine Statuten zu überarbeiten und die Nominierung noch mal neu auszusprechen. Der Verband aber rief das OLG an, das nun zu seinen Gunsten urteilte.
OLG kippt Eilbeschluss des LG - Entscheidung des Schiedsgerichts war korrekt
Hintergrund dieser Entscheidung war ein parallel laufendes Verfahren vor dem BFV-Schiedsgericht, also in der Sportgerichtsbarkeit. Diese Richter kamen Anfang der Woche zu dem Schluss, dass die Meldung von Schweinfurt rechtens sei. Dass die Sache überhaupt vor dem Schiedsgericht verhandelt werden durfte, hatte wiederum das Bayerische Oberste Landesgericht bekräftigt - also ein viertes involviertes Gericht. Das Oberlandesgericht München erkannte nun, dass die Entscheidung des Landgerichts jener des Schiedsgerichts "zuwiderläuft" und deshalb "keinen Bestand haben wird". Türkgücü kritisiert diese Urteile und erwägt laut Geschäftsführer Max Kothny, in höherer Instanz Schadenersatz zu fordern.