Aus vor Gericht für Türkgücü München in DFB-Pokal-Posse

Kurz nach dem Sport-Schiedsgericht hat auch das Oberlandesgericht München gegen den Fußball-Drittligisten Türkgücü München im Streit um die Teilnahme am DFB-Pokal entschieden. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts München, nach dem Türkgücü noch Chancen auf eine Nominierung zum Pokal sah, revidiert und der 1. FC Schweinfurt steht als Vertreter des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) als Gegner des FC Schalke 04 fest.

Türkgücü und 1. FC Schweinfurt streiten um Startrecht

Der BFV hatte die Schweinfurter für den DFB-Pokal gemeldet, wogegen Türkgücü vorging und mit einer Einstweiligen Verfügung im September die kurzfristige Verschiebung des Schalke-Spiels erzwang. Türkgücü will selbst zu der Partie antreten. Nach einer mündlichen Verhandlung forderte das Landgericht München den BFV auf, seine Statuten zu überarbeiten und die Nominierung noch mal neu auszusprechen. Der Verband aber rief das OLG an, das nun zu seinen Gunsten urteilte.

OLG kippt Eilbeschluss des LG - Entscheidung des Schiedsgerichts war korrekt

Hintergrund dieser Entscheidung war ein parallel laufendes Verfahren vor dem BFV-Schiedsgericht, also in der Sportgerichtsbarkeit. Diese Richter kamen Anfang der Woche zu dem Schluss, dass die Meldung von Schweinfurt rechtens sei. Dass die Sache überhaupt vor dem Schiedsgericht verhandelt werden durfte, hatte wiederum das Bayerische Oberste Landesgericht bekräftigt - also ein viertes involviertes Gericht. Das Oberlandesgericht München erkannte nun, dass die Entscheidung des Landgerichts jener des Schiedsgerichts "zuwiderläuft" und deshalb "keinen Bestand haben wird". Türkgücü kritisiert diese Urteile und erwägt laut Geschäftsführer Max Kothny, in höherer Instanz Schadenersatz zu fordern.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2020 (dpa).