Trotz Abmahnung: Plagiatssucher beharrt auf Vorwürfen gegen Brosius-Gersdorf

Die Nominierung der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf für das BVerfG ist Geschichte. Aber über ihre Doktorarbeit gibt es weiter ein Hin und Her. Die Professorin hat den Urheber der Ghostwriting-Vorwürfe abgemahnt, der will es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. 

Der juristische Streit zwischen der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und dem österreichischen Plagiatssucher Stefan Weber geht in die nächste Runde. Brosius-Gersdorf wehrt sich nun aktiv, ein Rechtsstreit scheint wahrscheinlich.  

Es geht um den Vorwurf des "Ghostwriting": Weber hatte in einem 86-seitigen Papier auf "Indizien" verwiesen, dass Brosius-Gersdorfs Ehemann Hubertus Gersdorf zumindest teilweise heimlicher Autor der Dissertation der Professorin von 1997 gewesen sein soll. Brosius-Gersdorf und ihr Mann weisen dies strikt zurück. Über ihren Anwalt hatten sie erklärt, es gebe für Webers Äußerung keine "Tatsachengrundlage". 

Nach Angaben von Ralf Höcker, namensgebender Inhaber der von Weber mandatierten Kölner Kanzlei für Presserecht, hat Brosius-Gersdorf den sogenannten Plagiatsjäger nun abgemahnt. Wie Höcker im Sozialen Netzwerk LinkedIn schrieb, solle Weber bestimmte Wertungen in seinem Plagiatsgutachten nicht mehr wiederholen. Weber werde jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben und lässt es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, teilten Kanzleichef Höcker und Webers Anwalt René Rosenau mit. An seiner Einschätzung eines "zumindest partiellen Ghostwriting" halte Weber fest.

Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt einer Richterin am Bundesverfassungsgericht nominiert worden. Mangels Unterstützung in der Unionsfraktion war ihre Wahl im Juli kurzfristig abgesagt worden. Inzwischen hat sie mit Hinweis auf den Widerstand in der Union erklärt, dass sie nicht mehr zur Verfügung steht.

Redaktion beck-aktuell, cil, 13. August 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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