Keine Anhaltspunkte für Misshandlungen
Der Führer der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sitzt seit
1999 auf der Gefängnisinsel Imrali in der Türkei in Haft. Vor dem
EGMR hatte er geltend gemacht, dass er 2008 bei einer Durchsuchung
seiner Zelle von Wärtern misshandelt worden sei.
Die Straßburger Richter sahen dafür jedoch keine Anhaltspunkte.
Öcalan sei am Tag der Durchsuchung und danach von Ärzten untersucht
worden, die keinerlei Verletzungen oder psychische Belastung bei ihm
festgestellt hätten, hieß es. Öcalan selbst habe die nun
vorgeworfenen Vorfälle vor den Ärzten gar nicht erwähnt.
Kein Verstoß Folter-Verbot der EMRK
Auch bei
einem Besuch des Anti-Folter-Komitees des Europarats sei davon keine
Rede gewesen. Daher habe die Türkei nicht gegen das Folter-Verbot der
Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.
Als die Misshandlungsvorwürfe im Herbst 2008 publik wurden, gingen
Zehntausende Kurden in der Türkei aus Protest auf die Straße. Bereits
2005 hatte der EGMR das Verfahren gegen Öcalan als unfair bezeichnet
und die Türkei zu einer Entschädigungszahlung von 120.000 Euro
verurteilt.
EGMR, Entscheidung vom 27.09.2018 - 12261/10
Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das ausführliche Urteil des EGMR finden Sie in englischer Sprache auf den Seiten des Gerichtshofes.
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Recht auf ein faires Verfahren und Verhängung der Todesstrafe - Öcalan, NVwZ 2006, 1267
Meyer-Ladewig, Zum Fall Öcalan-Türkei vor dem EGMR, NJW 1999, 1167