Unzureichend über neue Rezeptur von Levothyrox informiert
Das Kassationsgericht kam zu dem Schluss, dass der Pharmahersteller aus Darmstadt auf dem Beipackzettel zwar wie erforderlich die neuen Inhaltsstoffe genannt hatte. Das Kleingedruckte sei aber nicht ausreichend gewesen, um die Patienten über die geänderte Rezeptur zu informieren. Diese hätten ohne die Information den Nebenwirkungen nicht begegnen und sich an einen Arzt wenden können. Insofern hätten sie einen immateriellen Schaden erlitten.
Mehrere Fälle unerwünschter Nebenwirkungen
Der Pharmakonzern hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Ärzte und Apotheker sowie Merck selbst hätten aufgeklärt, erklärte der Konzern.Nach Angaben von Merck hat die große Mehrheit der Betroffenen den Übergang auf die neue Mixtur gut überstanden. Merck hatte die neue Zusammensetzung auf Bitte der französischen Behörde für Arzneimittelsicherheit ANSM entwickelt. Diese neue Formel war von Ende März 2017 an in Apotheken erhältlich. Einige Patienten hatten sich über unerwünschte Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Haarausfall oder Gewichtszunahme beschwert. Rund drei Millionen Menschen sind in Frankreich auf das Medikament angewiesen.