Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte
Danach soll ab dem 01.04.2021 für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 01.09.2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab dem 01.04.2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.
Mindestlohn für Pflegefachkräfte
Zum 01.07.2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab dem 01.04.2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.
Mehr bezahlter Urlaub
Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser betrage bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.