Pflegekommission empfiehlt höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Beschäftigte in der Altenpflege sollen mehr Geld erhalten: Ab dem 01.07.2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten steigen, dabei ab dem 01.09.2021 vereinheitlicht sein und ab dem 01.04.2022 12,55 Euro betragen. Darauf einigte sich nach Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 29.01.2020 die Pflegekommission am 28.01.2020. Erstmals solle es auch einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte geben.

Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte

Danach soll ab dem 01.04.2021 für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 01.09.2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab dem 01.04.2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.

Mindestlohn für Pflegefachkräfte

Zum 01.07.2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab dem 01.04.2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.

Mehr bezahlter Urlaub

Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser betrage bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils sechs Tage betragen.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2020.