Pflanzenschutzmittelkartell: Baywa verklagt Bundeskartellamt auf 73 Millionen Euro Schadenersatz

Deutschlands größter Agrarhandelskonzern Baywa verklagt das Bundeskartellamt auf 73 Millionen Euro Schadenersatz aus Amtshaftung. Die Behörde habe in einem kürzlich abgeschlossenen Kartellverfahren gegen Pflanzenschutzmittel-Großhändler, in dem Baywa eine Geldbuße von knapp 69 Millionen Euro auferlegt wurde, gegen die Grundsätze von Gleichbehandlung und fairem Verfahren verstoßen,  warf Vorstandschef Klaus Josef Lutz ihr am 05.03.2020 vor.

Baywa moniert anonymen Hinweis an konkurrierende Agrarunternehmen

Das Kartellamt hatte in dem Fall wegen verbotener Preisabsprachen ermittelt und mehreren beteiligten Unternehmen hohe Geldbußen auferlegt. Die Baywa wirft einem Kartellamts-Mitarbeiter vor, drei konkurrierende Agrarhändler vorab über einen anonymen Hinweis informiert zu haben - weswegen diese drei Firmen laut Baywa dann Kronzeugenantrag stellen konnten und straffrei ausgingen.

Streit um Anspruch aus Amtshaftung

"Es darf nicht sein, dass die Behörde willkürlich einzelne Unternehmen bevorzugt und damit entscheidet, welches Unternehmen bußgeldfrei bleibt", warf Lutz dem Amt vor. Deswegen will die Baywa vor dem Landgericht Köln einen Anspruch aus Amtshaftung durchsetzen. Falls die Baywa vor Gericht in vollem Umfang gewinnen sollte, würde dies darauf hinauslaufen, dass das Kartellamt dem Unternehmen die Buße samt ebenfalls millionenteurer Anwaltskosten ersetzen müsste.

Kartellamt von Klage überrascht

"Die Schadenersatzklage überrascht, da die Baywa die begangenen Taten und Verstöße gegen das Kartellrecht eingeräumt hat", sagte ein Sprecher des Kartellamts in Bonn dazu. Der Vorwurf sei unzutreffend. "Ein an einem Kartell beteiligtes Unternehmen wie die Baywa hat jederzeit die Möglichkeit, sich aus eigener Initiative und ohne Anstoß durch die Kartellbehörde von seinen illegalen Taten zu distanzieren und bei der Kartellbehörde als Kronzeuge aufzutreten." Aufgrund der Indizienlage gab es laut Stellungnahme der Behörde "zwingende Gründe", die Baywa nicht anzusprechen. "Solche und andere Ermittlungsmaßnahmen sind notwendig, um geheime Kartelle überhaupt aufdecken zu können."

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2020 (dpa).