Auch Menschen mit Behinderungen sollen Gesetzestexte leichter verstehen können
In der Eingabe fordert ein Petent, Gesetze und Verordnungen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen und damit den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen. Zur Begründung führt er an: Gesetzes- und Verordnungstexte seien in der Regel schwer verständlich. Sie sollten daher seiner Auffassung nach in einer Sprache veröffentlicht werden, "die auch Menschen mit Behinderung leicht verstehen können". In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, das unter Leichter Sprache eine besondere Form der textlichen Darstellung verstanden werde, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt durch Bildelemente, besteht.
Erläuterungen zu einzelnen Gesetzen schon heute in Leichter Sprache
Im Hinblick auf die Forderung des Petenten, Gesetzestexte in Leichter Sprache zu formulieren, weist der Ausschuss darauf hin, dass Erläuterungen zu einzelnen Gesetzen schon heute auf den Internetseiten der Ministerien in Leichter Sprache zu Verfügung gestellt würden. Gleichwohl werde mit der Petition auf ein grundlegendes Anliegen in einer inklusiven Gesellschaft aufmerksam gemacht. Der Zugang zu Rechtsquellen und Informationen stelle eine Grundvoraussetzung für eine umfassende und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft dar. Das gelte auch für Gesetzes- und Verordnungstexte.
Internetauftritte von Bundesbehörden müssen Infos in Leichter Sprache anbieten
Schon jetzt, so heißt es weiter, seien Behörden verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung ergebe sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Im Einklang mit dieser gebe die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung seit 2011 konkrete Regelungen zur Leichten Sprache vor, schreiben die Abgeordneten. "Jede Behörde der Bundesverwaltung muss auf ihrem Internetauftritt zusätzlich Informationen in Leichter Sprache bereitstellen", heißt es in der Beschlussempfehlung.
Weiterentwicklung im Behindertengleichstellungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts habe der Bundestag im Behindertengleichstellungsgesetz zudem die Verpflichtung zur vermehrten Information mittels einfacher Texte geschaffen. "Seit dem 01.01.2018 sollen Bundesbehörden und Sozialversicherungsvertreter mit Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren", schreibt der Petitionsausschuss.
Bisherige Maßnahmen sinnvoll und noch ausbaufähig
Die von der Bundesregierung jetzt schon getroffenen Maßnahmen, mit denen der UN-Behindertenrechtskonvention nachgekommen werden soll, seien sinnvoll und fänden die Unterstützung des Petitionsausschusses, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dennoch gebe es weiterhin Bedarf, "den Gebrauch von Leichter Sprache auszubauen und so flächendeckend Informationen in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, die auch für Menschen mit Behinderung gut verständlich und zugänglich ist", urteilen die Abgeordneten.