Petitionsausschuss gibt grünes Licht für Grünpfeil-Regelung im Fahrradverkehr

Möglicherweise kommt es zu einer Grünpfeil-Regelung für den Fahrradverkehr. Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt eine entsprechende Forderung. In der Sitzung am 28.06.2017 beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesverkehrsministerium mit dem höchstmöglichen Votum "zur Berücksichtigung" zu überweisen.

Verkehrsfluss beschleunigen und Rotlichtverstöße von Fahrradfahrern eindämmen

Die Petenten begründen ihre Initiative mit dem Verweis darauf, dass der Grünpfeil Verkehrsteilnehmern an entsprechend gekennzeichneten Ampeln ermögliche, unter Berücksichtigung des Querverkehrs auch bei Rot nach kurzem Halt rechts abzubiegen. Im Fall befestiger Fahrradwege sei es so, dass diese sich oftmals in einer Mittelposition zwischen dem Fußgängerweg rechter Hand und der Fahrbahn für Autos linker Hand befinden. "Kreuzen sich zwei derart angelegte Fahrradwege, dann stehen rechtsabbiegende Fahrradfahrer ausschließlich mit dem Fußgängerverkehr im Konflikt, da die Fahrbahnen links der Radwege nicht gekreuzt werden", heißt es in der Eingabe. Eine flächendeckende Grünpfeilregelung, so schreiben die Petenten, würde den Verkehrsfluss beschleunigen und den oft vorkommenden Rotlichtverstößen rechtsabbiegender Fahrradfahrer vorbeugen.

Generelles Rechtsabbiegen für Radfahrer bei Rot kann nicht erlaubt werden

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass es nicht möglich sei, in der StVO eine Regelung zu verankern, die ein generelles Rechtsabbiegen für Radfahrer bei Rot erlaubt. Dem stünde das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen im Wege, welches auch Deutschland verpflichte, dem Lichtzeichen "Rot" die Bedeutung "Halt" zuzuordnen. Nach deutschen Recht sei jedoch schon heute nach dem Anhalten das Abbiegen bei Rot erlaubt, wenn ein Grünpfeil angebracht ist. Dadurch solle die Leistungsfähigkeit von Kreuzungen erhöht werden, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen, schreibt der Ausschuss. Zutreffend sei, dass Radwege von der Regelung derzeit nicht erfasst werden.

Spezielle Radfahrerampeln angedacht

Die Abgeordneten machen in der Vorlage darauf aufmerksam, dass sich der Bund-Länder-Fachausschuss "Straßenverkehrs-Ordnung/Ordnungswidrigkeiten" im September 2016 mit der Problematik befasst und eine Bitte an das Bundesverkehrsministerium gerichtet habe, "bei nächster Gelegenheit" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 StVO "im Hinblick auf Radsonderwege zu erweitern". Geklärt werden sollte auch die Frage, ob es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, die Grünpfeil-Regelung "nur auf den Radverkehr beschränken zu können". Aus Sicht des Petitionsausschusses sind für solche Fälle spezielle Radfahrerampeln, die das Sinnbild eines Radfahrers enthalten, denkbar. "Durch diese Ampeln können die Radfahrer – getrennt vom übrigen Fahrzeugverkehr – sicher über die Kreuzung gelotst werden", schreiben die Abgeordneten.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2017.

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