Petitionsausschuss befürwortet Mietspiegel-Pflicht in Gemeinden mit Mietpreisbremse

Der Petitionsausschuss des Bundestages begrüßt Überlegungen der Bundesregierung zu der Frage, ob bestimmte Gemeinden in weitergehendem Umfang als bisher ("soll") zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden sollten. Der Ausschuss habe dem Bundestag am 13.05.2020 empfohlen, eine Petition, in der eine ausdrückliche Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln für Gemeinden mit Mietpreisbremse gefordert werde, an das Bundesjustizministerium zu überweisen.

Petent fordert Mietspiegel für alle Gemeinden mit Mietpreisbremse

Wie der parlamentarische Pressedienst mitteilt, wird mit der Petition gefordert, dass alle Gemeinden im Rahmen der Mietpreisbremse verpflichtet werden, einen verbindlichen und belastbaren Mietspiegel zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte spätestens alle zwei Jahre angepasst werden. Zur Begründung heiße es in der Eingabe, es entspräche dem Interesse der Vermieter, über einen belastbareren Mietspiegel zu verfügen, der verhindere, dass für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete Gutachter bestellt oder die Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entschieden werden müssten.

Ausschuss sieht bei Mietpreisbremse regelmäßig Bedürfnis für Mietspiegel

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es, laut Mietrechtsnovellierungsgesetz müssten Landesregierungen die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Diese Befugnis sei nicht daran gekoppelt, dass in den betreffenden Gebieten ein Mietspiegel existiert. Unabhängig davon sei jedoch vorgesehen, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen, "wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist". Aus Sicht des Petitionsausschusses dürfte im Regelfall die Geltung der Mietpreisbremse im Gemeindegebiet ein solches Bedürfnis auslösen.

Mietspiegel sollen/müssen schon jetzt turnusmäßig angepasst werden

Zudem sollten Mietspiegel schon nach jetziger Rechtslage im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Für qualifizierte Mietspiegel, die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt sein müssen und die Vermutung auslösen, "dass die in ihnen bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben", sei eine solche Anpassung nach zwei Jahren sowie eine Neuerstellung nach vier Jahren sogar zwingend, heißt es in der Vorlage. Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD verwiesen, in dem die Ankündigung enthalten sei, durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel zu sichern.

Regierung will gesetzliche Mindestanforderungen für Mietspiegel-Erstellung schaffen

Der Petitionsausschuss weist in seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass Änderungen zum Mietspiegelrecht auch Thema des Wohngipfels am 21.09.2018 gewesen seien. Das Ergebnispapier zum Wohngipfel sehe vor, "dass sich die Bundesregierung für gute Mietspiegel einsetzen wird, die in möglichst vielen Städten und Gemeinden zur Anwendung kommen". Außerdem werde sie durch gesetzliche Mindestanforderungen an die standardisierte Gestaltung von Mietspiegeln für mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter sorgen.

Regierung prüft Mietspiegel-Pflicht für bestimmte Gemeinden

Nach Mitteilung der Bundesregierung ist diese gegenwärtig mit der Umsetzung dieser Vorgaben befasst, schreibt der Ausschuss. In diesem Zusammenhang müssten Aspekte statistischer, ökonomischer, geografischer und rechtlicher Art berücksichtigt und sorgfältig abgewogen werden. Hierzu gehöre auch die Frage, "ob bestimmte Gemeinden in weitergehendem Umfang zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden sollen". Der Petitionsausschuss hält die Eingabe der Beschlussempfehlung zufolge für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. 

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2020.