Petitionsausschuss: Baukindergeld sinnvoll und notwendig

Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich am Förderinstrument "Baukindergeld" fest. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedete der Ausschuss am 08.05.2019 eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, ein Petitionsverfahren mit der Forderung nach Abschaffung des Baukindergeldes nicht weiter zu verfolgen.

Kritik von FDP, Linken und Grünen

Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen kritisierten hingegen das 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführte Baukindergeld, weil es ihrer Ansicht nach lediglich zu Mitnahmeeffekten führt und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit leistet. Die Forderung der FDP-Fraktion, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "zur Erwägung" zu überweisen, erhielt jedoch keine Mehrheit.

Petent sieht allgemeinen Gleichheitssatz verletzt

Der Petent hatte zur Begründung seiner Eingabe angeführt, das Baukindergeld verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Durch das Baukindergeld würden - im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland betrachtet - wenige Menschen bevorzugt. Ungerecht sei es ferner, dass selbst Menschen mit geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

Petitionsausschuss: Gleichheitssatz und Differenzierung schließen sich nicht aus

Die Abgeordneten machen in der Begründung zu ihrer Empfehlung darauf aufmerksam, dass laut Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien. Dem Gesetzgeber sei damit jedoch nicht jede Differenzierung verwehrt. Aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Schutz der Familie resultiere für den Staat nicht nur ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, "sondern das Gebot, Familien durch staatliches Handeln zu fördern", heißt es in der Vorlage. Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sei daher nicht zu erkennen.

Baukindergeld als Sprungbrett für Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum

Mit dem Baukindergeld wolle der Bund gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren - einschließlich Alleinerziehenden mit Kindern - beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen "und zwar durch Neubau sowie Bestandserwerb", schreibt der Petitionsausschuss. Die Einkommensgrenzen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind sollten den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigten, um Wohneigentum bilden zu können.

Erschwerter Zugang zum Wohnungsmarkt für Familien mit Kindern

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten Familien mit Kindern häufig Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt - sowohl im Mietwohnungsbereich als auch bei der Wohneigentumsbildung, schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere für Familien mit geringem Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen hätten. Auch hätten Familien mit mehreren Kindern einen höheren Flächenbedarf. Die Gewährung des Baukindergeldes erscheine daher "sinnvoll und notwendig", heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2019.