Peter Allgayer wird Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat den Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Peter Allgayer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Allgayer dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat zugewiesen.

2005 Ernennung zum Staatsanwalt

Peter Allgayer ist 44 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 2001 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Heidelberg sowie der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde er dort Ende 2005 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt.

Seit September 2016 Oberstaatsanwalt beim BGH

Jeweils als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er von Juli 2008 bis März 2010 an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof und hieran anschließend bis März 2012 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. In dieser Zeit - im Juli 2011 - erfolgte seine Beförderung zum Ersten Staatsanwalt. Seit April 2012 war Allgayer erneut an die Bundesanwaltschaft abgeordnet. Im August 2013 wurde er unter gleichzeitiger Ernennung zum Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof dorthin versetzt. Im September 2016 wurde er zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof befördert.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2016.