Personalwechsel: Welnhofer-Zeitler und Zimmermann sind neue BGH-Richter

Der Bundesgerichtshof hat zwei neue Richter: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Michaela Welnhofer-Zeitler zur Richterin und Georg Zimmermann zum Richter am BGH ernannt. Die BGH-Richter Thomas Bellay und Christoph Krehl sind mit Ablauf des 29. Februar 2024 in den Ruhestand getreten.

Die 56-jährige Welnhofer-Zeitler war nach Abschluss ihrer Ausbildung zunächst zwei Jahre als Rechtsanwältin und Steuerberaterin tätig. Im November 1997 trat sie in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Dort war sie in der Proberichterzeit bei der Staatsanwaltschaft München I eingesetzt, wo sie im August 2000 zur Staatsanwältin ernannt wurde. Im Juni 2001 wechselte sie als Richterin an das AG Pfaffenhofen an der Ilm und im April 2003 an das AG München. Nach ihrer Beförderung zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin im April 2007 war sie fünf Jahre bei der Staatsanwaltschaft München I tätig, bevor sie mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht bei dem LG München II im April 2012 in den Richterdienst zurückkehrte.

Zuletzt war sie seit Dezember 2017 als Richterin Mitglied mehrerer Strafsenate beim OLG München. Das BGH-Präsidium hat Welnhofer-Zeitler dem 1. Strafsenat zugewiesen, der neben allgemeinen Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der OLG München, Stuttgart und Karlsruhe insbesondere für die Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen zuständig ist.

Der 55-jährige Georg Zimmermann trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war er während seiner Proberichterzeit beim LG und beim AG Bielefeld sowie beim AG Halle (Westfalen) eingesetzt. Im September 2003 wurde er in Bielefeld zum Richter am LG ernannt. In der Zeit von Oktober 2007 bis September 2010 war der promovierte Jurist als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Kurz nach seiner Rückkehr an das LG Bielefeld wurde er dort im Oktober 2010 zum Vorsitzenden Richter ernannt und leitete seither mehrere große Strafkammern. Das Präsidium hat Zimmermann dem 2. Strafsenat zugewiesen, der insbesondere für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der OLG Frankfurt am Main, Jena und Köln zuständig ist. Daneben wurden ihm die Aufgaben des Ermittlungsrichters III übertragen.

Richter am BGH Bellay und Krehl im Ruhestand

Thomas Bellay, der Anfang Januar 2010 zum Richter am BGH ernannt worden war, wurde mit Ablauf des 29. Februar 2024 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt. Beim BGH gehörte er zunächst für sieben Jahre bis Ende 2016 dem 5. Strafsenat in Leipzig an. Seit Beginn des Jahres 2017 war er Mitglied des 1. Strafsenats. Vom 12. Januar 2023 bis Ende des Jahres 2023 war Bellay stellvertretender Vorsitzender. Darüber hinaus gehörte er in den Jahren 2012 bis 2016 zunächst als stellvertretendes und später als ordentliches Mitglied dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen und dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen an sowie im Anschluss in den Jahren 2017 bis 2018 als beisitzendes Mitglied dem Senat für Anwaltssachen. Wie der BGH mitteilte, hat Bellay vor allem die Rechtsprechung des 5. und des 1. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Auch Christoph Krehl ist mit Ablauf des 29. Februar 2024 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Er wurde am 5. Oktober 2009 zum Richter am BGH ernannt. Hier war er von Beginn an dem 2. Strafsenat zugewiesen. Daneben hatte er bis Ende des Jahres 2010 das Amt eines Ermittlungsrichters beim BGH inne. Für den 2. Strafsenat war er seit Februar 2011 als stellvertretendes Mitglied und seit März 2015 als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Seit dem 18. Dezember 2023 war er der stellvertretende Vorsitzende des 2. Strafsenats. Krehl habe die Rechtsprechung des 2. Strafsenats maßgeblich geprägt, teilte der Gerichtshof mit.

Redaktion beck-aktuell, ew, 1. März 2024.