Personalvertretungsgesetz kommt im digitalen Zeitalter an

Erstmals seit 1974 ist das Gesetz überarbeitet worden, das die Grundlage für die Arbeit der Personalräte im Öffentlichen Dienst regelt. In seiner neuen Fassung, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde, eröffnet das Personalvertretungsgesetz auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie neue Möglichkeiten für Sitzungen per Videokonferenz, Online-Sprechstunden und Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren.

Längere Anpassungsfrist für Länder auf Wunsch des Bundesrates

Für die Novelle stimmten SPD, Union, FDP und AfD. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Der Bundesrat hatte darum gebeten, die Übergangsfrist für die Anpassung der entsprechenden Landesgesetze um ein Jahr zu verlängern, bis Ende 2024. Dieser Vorschlag wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt.

Konkretisierung von Mitbestimmungsvorschriften und flexibles Arbeiten

Der Personalrat hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wahrzunehmen. Die Gesetzesnovelle konkretisiert einige Mitbestimmungsvorschriften bei der Festlegung flexibler Arbeitszeiten und der Anforderungen für mobiles Arbeiten. "Natürlich herrscht bei all dem kein Zwang", betonte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Es gehe vielmehr darum, die Personalratsarbeit flexibler zu machen. Darüber hinaus werde ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit mit der Familie geleistet.

Reaktionen

Der AfD-Abgeordnete Christian Wirth sagte, seine Fraktion stimme zu, obwohl die Novelle "eine Renovierung und keine Sanierung eines morschen Hauses" sei. Bernd Rützel (SPD) sagte, die Digitalisierung sei Segen und Fluch zugleich. Deshalb müsse man auch in Zukunft "aufpassen, dass die Präsenzsitzung das Normale ist" und nicht die Online-Sitzung. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kommentierte: "Wir haben im Personalvertretungsrecht die Weichen auf Zukunft gestellt." Er dankte den Gewerkschaften "für den konstruktiven Dialog" über die Gesetzesnovelle.

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2021 (dpa).