Pensionskassen leiden unter Zinsflaute – Experte hält gesetzliche Insolvenzabsicherung für möglich

Die Zinsflaute setzt Pensionskassen unter Druck – das kann negative Folgen für Betriebsrentner haben. Gerät eine Kasse in Schieflage, können im Extremfall sogar die laufenden Betriebsrenten gekürzt werden. "Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss der Arbeitgeber diese Kürzungen ausgleichen", sagte Friedemann Lucius, Vorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung. "Wenn der Arbeitgeber insolvent ist, haben Betroffene aber erstmal keine Chance auf Ausgleich." Lucius sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht: "Das Thema liegt beim Europäischen Gerichtshof. Es könnte durchaus sein, dass auch für diese Fälle eine gesetzliche Insolvenzabsicherung kommt", sagte Lucius zu Beginn der Jahrestagung der Aktuare (Versicherungsmathematiker) am 24.04.2019 in Düsseldorf.

31 Pensionskassen unter intensiver Beobachtung

Für Schlagzeilen sorgten jüngst die Probleme mehrerer Versorgungseinrichtungen, etwa der Caritas Pensionskasse mit rund 25.000 Versicherten. Die Zinsflaute erschwert es den Einrichtungen, die hohen Zinsversprechen der Vergangenheit zu erwirtschaften. Die Finanzaufsicht Bafin drängt die Träger der Kassen – die Arbeitgeber –, Geld nachzuschießen, um Kürzungen der Betriebsrente zu vermeiden. Zuletzt hatte die Finanzaufsicht 31 der 137 Pensionskassen unter intensiver Beobachtung. Ende 2017 hatten nach Daten des Bundesarbeitsministeriums insgesamt 5,03 Millionen aktiv Versicherte Anwartschaften bei einer Pensionskasse.

Gemeinsame Linie schwierig

Nach Lucius Erfahrungen ist es aber nicht immer einfach, alle Träger einer Kasse davon zu überzeugen, dass sie Kapital nachschießen. "Je größer die Zahl der Arbeitgeber und je heterogener ihre Interessen, desto schwieriger ist es, eine gemeinsame Linie zu finden", betonte der Vorsitzende der Standesvertretung der deutschen Pensionsaktuare.

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2019 (dpa).

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