Pauschalreisende: EU gibt besseren Schutz vor

Pauschalreisende besser schützen: Dazu hat das EU-Parlament neue Regeln verabschiedet. Präzisiert wird, was unter den Begriff der Pauschalreise fällt. Die aktualisierte Richtlinie legt zudem Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und die Bedingungen fest, unter denen eine Reise kostenlos stornierbar ist.

Definition einer Pauschalreise

Die neuen Vorschriften präzisieren, welche Kombinationen von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellen. Dies hängt in erster Linie davon ab, wann und wie die Kombination von Dienstleistungen gebucht wird. Bei einem Online-Kauf, bei dem verknüpfte Buchungsverfahren die Kombination von Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmen ermöglichen, sollen diese beispielsweise als Pauschalreise gelten, wenn der erste Unternehmer die personenbezogenen Daten des oder der Reisenden an die anderen Unternehmer übermittelt und der Vertrag über alle Dienstleistungen innerhalb von 24 Stunden geschlossen wird.

Wenn der Reiseveranstalter die Kundinnen und Kunden dazu auffordert, zusätzliche Dienstleistungen zu buchen, soll der Kunde informiert werden müssen, wenn diese keine Pauschalreise mit den zuvor gebuchten Leistungen bilden.

Klare Regeln für Gutscheine und Stornierungen

Mit der aktualisierten Richtlinie werden Vorschriften für die Verwendung von Gutscheinen eingeführt, die vor allem während der Corona-Pandemie weit verbreitet waren. Verbraucher sollen berechtigt sein, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu beantragen. Gutscheine sollen eine maximale Gültigkeit von zwölf Monaten haben und Kunden Anspruch auf eine Rückerstattung für vollständig oder teilweise nicht verwendete und abgelaufene Gutscheine haben. Unternehmen sollen die Auswahl an Reiseleistungen für Gutscheininhaber nicht einschränken dürfen.

Nach den geltenden Regeln können Kunden ihre Reisepläne ohne Stornogebühren oder Strafen stornieren, wenn am Reiseziel unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten. Das soll nun auch gelten, wenn solche Umstände am Abfahrtsort eintreten oder die Reise erheblich beeinflussen können. Die Feststellung, ob die Umstände schwerwiegend genug sind, um eine kostenlose Stornierung zu rechtfertigen, soll von Fall zu Fall erfolgen. Als Anhaltspunkte sollen etwa offizielle Reiseempfehlungen dienen.

Fristen für Bearbeitung von Beschwerden und Erstattungen

Wenn sie eine Beschwerde über eine Dienstleistung erhalten, sollen Reiseveranstalter eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen verschicken und sich innerhalb von 60 Tagen rückmelden müssen. Geht der Reiseveranstalter in Konkurs, sehen die neuen Regelungen vor, dass Kundinnen und Kunden ihr Geld für stornierte Dienstleistungen innerhalb von sechs Monaten aus der Insolvenzgarantie zurückerstattet bekommen müssen. Bei sehr komplexen Konkursen sollen es neun Monate sein. Die standardmäßige 14-Tage-Frist für Rückerstattungen bei Reisestornierung bleibt laut EU-Parlament unverändert.

"Diese aktualisierten Vorschriften schützen Verbraucher, wenn bei ihrer Pauschalreise etwas schiefgeht", kommentierte der EU-Abgeordnete und Berichterstatter Alex Agius Saliba. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich bereits auf die neuen Regelungen geeinigt. Jetzt muss noch der Rat zustimmen. Sodann kann der Text im Amtsblatt veröffentlicht werden und die aktualisierte Richtlinie tritt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 28 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Weitere sechs Monate verbleiben ihnen, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 12. März 2026.

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