Patientenschützer erwarten Verbesserungen durch Musterfeststellungsklage

Die geplanten neuen Klagerechte für Fälle mit vielen betroffenen Verbrauchern können aus Sicht von Patientenschützern auch bei Kliniken und in der Pflege greifen. Nach der Schließung eines großen Heimes wegen Pflegemängeln könne künftig ein Musterverfahren gegen den Betreiber geführt werden, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Bewohner erhielten so die Möglichkeit, Schadenersatz für Umzugskosten und höhere Heimkosten durchzusetzen.

Musterfeststellungsklage kommt zum 01.11.2018

Der Bundestag hatte am 14.06.2018 die Einführung einer sogenannten Musterfeststellungsklage zum 01.11.2018 beschlossen. Damit können Verbraucherschutzverbände Ansprüche vor Gericht grundsätzlich klären, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene dafür bei einem Register melden. Konkrete Schadenersatzansprüche müssen sie dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen.

Relevanz auch bei systematischen Falschabrechnungen oder Hygienemängeln

"Auch bei systematischen Falschabrechnungen durch einen Pflegedienst oder ein Heim kann auf diesem Weg in einem Verfahren für Klarheit gesorgt werden", sagte Brysch. Bisher hätten Pflegebedürftige oder ihre Betreuer langwierige Einzelverfahren in Kauf nehmen und das Prozessrisiko alleine tragen müssen. "Folge war, dass sich kaum jemand praktisch wehrt." Auch für Patienten in Krankenhäusern könne das neue Instrument relevant werden – zum Beispiel, wenn in einer Klinik Hygienemängel auftreten, die mehr als 50 Patienten betreffen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juni 2018 (dpa).

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