Patentrecht soll moderner und einfacher werden

Das Bundesjustizministerium hat am 01.09.2020 einen Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts“ vorgelegt. Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht bestehe Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll auch der bürokratische Aufwand auf Seiten der Anmelder gesenkt werden.

Bessere Synchronisierung der Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren

Neben einer Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes besteht auch Optimierungsbedarf bezüglich einer noch besseren Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.

Verbesserter Schutz vertraulicher Informationen und Optimierung der Verfahrensabläufe

Weiterer Regelungsbedarf besteht zudem laut Ministerium im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen. Schließlich bezweckt das Gesetz angesichts der fortschreitenden Digitalisierung eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020.