Bessere Synchronisierung der Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren
Neben einer Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes besteht auch Optimierungsbedarf bezüglich einer noch besseren Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.
Verbesserter Schutz vertraulicher Informationen und Optimierung der Verfahrensabläufe
Weiterer Regelungsbedarf besteht zudem laut Ministerium im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen. Schließlich bezweckt das Gesetz angesichts der fortschreitenden Digitalisierung eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt.