Paritätischer Gesamtverband fordert Fortbestand des Zugangs zu individuellem Asylrecht in der EU

Der Paritätische Gesamtverband fordert die Bundesregierung anlässlich einer Anhörung am 16.04.2018 im Bundestagsinnenausschuss zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) auf, den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl innerhalb der EU weiterhin zu gewährleisten. Er sieht diesen insbesondere aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen zum sicheren Drittstaaten-Konzept bedroht.

Verband fordert solidarische Verantwortungsteilung für Flüchtlingsaufnahme in der EU

Danach solle illegal eingereisten Schutzsuchenden der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung ihres Schutzbegehrens versagt und sie weitgehend bereits vor der Einleitung eines Asylverfahrens in Europa auf andere Staaten außerhalb der EU verwiesen werden, um "Anreize zu vermeiden", schreibt der Verband. "Es kann und darf nicht sein, dass die Europäische Union so weit wie möglich die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Dritt- und Transitstaaten abwälzt. Der Zugang zum individuellen Asylrecht muss erhalten bleiben", so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Statt die Verantwortung aus der EU auszulagern, müsse diese alles daran setzen, eine solidarische Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU zu erreichen. Dabei müssten die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zwingend Berücksichtigung finden, fordert der Verband.

Risiko von Nachahmungseffekten

Wenn selbst ein so reicher Kontinent wie Europa seine Grenzen für Schutzsuchende verschließe, berge dies zum einen das Risiko von Nachahmung in weniger wohlhabenden Ländern. Zum anderen aber belaste es die Staaten, die bereits jetzt den weitaus größten Teil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen, zusätzlich. Tatsächlich sei es bereits jetzt so, dass immer mehr Staaten in der Region um Syrien ihre Grenzen verschließen, so der Verband.

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2018.

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