Amnesty International: Beschränkung der Versammlungsfreiheit unter Deckmantel des Anti-Terror-Kampfes
Der Ausnahmezustand war nach den Pariser Terroranschlägen vom November 2015 verhängt worden. Die Möglichkeit der Aufenthaltsverbote war vor allem im Zusammenhang mit Protesten gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform im Jahr 2016 in die Kritik geraten. Bei den monatelangen Demonstrationen war es mehrfach zu Zusammenstößen gekommen. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurde damals 574 Menschen die Teilnahme an Protesten untersagt. Amnesty warf Frankreich vor, unter dem Mantel des Anti-Terror-Kampfes die Versammlungsfreiheit zu beschränken.
Gericht: Behördliche Sonderrechte zu weit gefasst
Das Verfassungsgericht urteilte, dass das Sonderrecht für die Behörden zu weit gefasst sei: Sie könnten Aufenthaltsverbote gegen jeden verhängen, der das Handeln der Sicherheitskräfte "zu beeinträchtigen sucht". Die Verfassungshüter verzichteten auf eine sofortige Aufhebung, um dem Parlament Zeit zu geben, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen. Frankreich war in den vergangenen zweieinhalb Jahren Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge, bei denen fast 240 Menschen ermordet wurden.