Paris zieht gegen Airbnb vor Gericht und fordert "Rekordstrafe"

Die Stadt Paris zieht gegen den Unterkunftsvermittler Airbnb vor Gericht und verlangt nach eigenen Angaben eine "Rekordstrafe" von 12,5 Millionen Euro. "Illegale Touristenunterkünfte, die die Mietpreise erhöhen und die Bewohner belästigen: Es reicht! Ich habe beschlossen, die Websites zur Verantwortung zu ziehen", teilte Bürgermeisterin Anne Hidalgo am 10.02.2019 via Twitter mit. "Airbnb riskiert eine Geldstrafe von 12,5 Millionen Euro", so Hidalgo weiter. Airbnb weist die Vorwürfe zurück.

Privatleute dürfen Wohnung maximal 120 Tage vermieten

Privatleute, die in der französischen Hauptstadt gelegentlich Zimmer oder Wohnungen über Plattformen wie Airbnb vermieten, brauchen eine Registrierungsnummer von der Stadtverwaltung. Die maximale Vermietungsdauer beträgt 120 Tage. Hidalgo wirft dem Unternehmen nun vor, 1.000 nicht-registrierte Wohnungen auf seiner Seite anzubieten – auf jedes nicht legale Angebot entfalle eine Strafe von 12.500 Euro.

Airbnb hält Pariser Vorschriften für EU-rechtswidrig

Airbnb hat nach eigenen Angaben die Vermieter in Paris weitgehend über die aktuellen Vorschriften informiert. "Dennoch behaupten wir, dass die in Paris erlassenen Vorschriften, von denen jeder fünfte Pariser betroffen ist, ineffektiv und unverhältnismäßig sind und gegen die europäischen Vorschriften verstoßen", hieß es in einer Stellungnahme.

Ganzjährige Wohnungsvermietungen sollen unterbunden werden

Hidalgo sagte der Zeitung "Le Journal Du Dimanche": "Ich habe nichts gegen Pariser, die ihre Unterkünfte ein paar Tage im Jahr vermieten, um über die Runden zu kommen." Das Problem seien Besitzer, die das ganze Jahr über Wohnungen an Touristen vermieten, ohne sie anzumelden. Plattformen wie Airbnb würden sich zu "Komplizen" machen. Deshalb fordere sie nun eine "Rekordstrafe". 

Hintergrund: Wohnungsknappheit

Unter Verweis auf die Wohnungsknappheit in Paris bemüht sich das Rathaus schon länger, die Vermietung über Online-Plattformen stärker zu regulieren. Bereits im April 2018 war Paris gegen Airbnb und die Plattform Wimdu rechtlich vorgegangen und hatte sie per Eilverfahren dazu aufgefordert, Anzeigen ohne Registrierungsnummer nicht mehr zu veröffentlichen.

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2019 (dpa).

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