Seit 2019 Meldepflicht für Missbrauchsfälle
Mit dem sogenannten Motu proprio "Vos estis lux mundi" ("Ihr seid das Licht der Welt") reagierte Papst Franziskus 2019 auf die Kritik, er tue nicht genug gegen Missbrauchsfälle in der Kirche. Im Zentrum des Erlasses stand damals die Meldepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs für die gesamte katholische Kirche. Die Verpflichtung, Missbrauchs- und Vertuschungsfälle umgehend anzuzeigen, galt im Ursprungsschreiben ausschließlich für Kleriker und Ordensleute. In der aktualisierten Fassung wurden nun auch Laien an der Spitze internationaler Vereinigungen hinzugefügt.
Einrichtung von Anlaufstellen angeordnet
Pater Hans Zollner von der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen bezeichnet dies im Gespräch mit Radio Vatikan als die wichtigste Neuerung. Die Missbrauchsbekämpfung werde jetzt klarer angegangen. Konkreter wird es außerdem in Bezug auf Anlaufstellen für Anzeigen. War in der alten Fassung noch von "stabilen Systemen", die der "Öffentlichkeit leicht zugänglich" sein sollen, die Rede, wird nun die Einrichtung von "Stellen und Ämtern" angeordnet, um Meldungen über Missbrauch entgegenzunehmen.