"Panama Papers": Bundesregierung bringt Maßnahmen gegen Steuerumgehungsmöglichkeiten auf den Weg

Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten Panama Papers ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden. Das geht aus einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur "Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 18/11132) hervor, wie die Bundestagspressestelle am 14.02.2017 mitteilte.

Zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten

Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen der Mitteilung zufolge die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden. Nach Feststellungen der Bundesregierung entfalten Domizilgesellschaften in den Sitzstaaten keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten.

Domizilgesellschaften nicht per se illegal

Um Rückschlüsse auf die wahren Inhaber zu verhindern, würden die Firmen oft nur von zum Schein tätigen Personen oder Gremien geleitet. Die eigentlichen Entscheidungen träfen anderen Personen. Die Gründung solcher funktionslosen Domizilgesellschaften sei nicht per se illegal: "Sie geht aber typischerweise mit der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und/oder wirtschaftlichen Aktivitäten einher", heißt es in dem Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes.

Präventive Wirkung durch mehr Transparenz erhofft

Durch die Herstellung von mehr Transparenz durch Anzeigepflichten von Unternehmen und Finanzinstituten über bestimmte Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen werde aufgrund des Entdeckungsrisikos eine präventive Wirkung eintreten, erwartet die Regierung. Die Regelung betrifft nicht nur Domizilgesellschaften ohne Geschäftsbetrieb, sondern soll für alle "Drittstaat-Gesellschaften" gelten.

Aufhebung des Bankgeheimnisses hilft Finanzbehörden bei der Arbeit

Zur Aufhebung des bisher in § 30a AO geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses heißt es, damit werde es den Finanzbehörden ermöglicht, künftig ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten, um Informationen über deren Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten erlangen zu können. In einem zweiten Schritt werde dann ermittelt, wie diese Geschäftsbeziehung steuerlich zu bewerten sei, "insbesondere, ob eine Steuerumgehung zum Beispiel mit Hilfe einer Domizilgesellschaft vorliegt". Die Aufhebung des § 30a AO habe nicht zugleich den "gläsernen Bürger" zur Folge, versichert die Regierung. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, "neue Ermittlungsbefugnisse werden dadurch aber nicht geschaffen".

Bundesrat fordert zügig weitere Schritte

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die meisten vorgeschlagenen Regelungen. Es müssten aber "zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung" erfolgen, so die Länderkammer.

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2017.