Palästinenserin Rasmea Odeh muss Deutschland verlassen

Die palästinensische Aktivistin Rasmea Odeh muss Deutschland verlassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies einen Eilantrag der 72-Jährigen gegen die Aufhebung ihres Schengen-Visums zurück. Die Entscheidung der Ausländerbehörde, Odeh das Visum mit der Begründung zu entziehen, dass sie die öffentliche Ordnung gefährde, sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht am 29.03.2019 mit.

Visum wegen befürchteter antiisraelischer Hetze aufgehoben

Die mit einem jordanischen Pass nach Deutschland eingereiste Odeh sollte vor zwei Wochen an Veranstaltungen des palästinensischen Samidoun-Netzwerks teilnehmen. Die Verwaltung hatte wegen befürchteter antiisraelischer Hetze ihre Auftritte verboten und ihr Visum aufgehoben. Zuvor hatte Israel den geplanten Auftritt der Palästinenserin in Berlin scharf kritisiert. Nach einem Eilantrag Odehs gegen die Aufhebung des Visums bestätigte das Verwaltungsgericht die Ausweisung. Daraufhin legte sie Beschwerde beim OVG ein.

Odeh 1970 in Israel zu "lebenslang" verurteilt

Odeh war 1970 in Israel wegen eines Bombenanschlags mit zwei Toten in Jerusalem zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Bei einem Gefangenenaustausch kam sie 1980 frei. Sie gilt als scharfe Kritikerin Israels und ruft zum Boykott des jüdischen Staats auf.

OVG Berlin-Brandenburg

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2019 (dpa).

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