Pakt für den Rechtsstaat kommt: Mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf den "Pakt für den Rechtsstaat" geeinigt. Wie die Bundesregierung am 01.02.2019 mitteilte, sollen unter anderem 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden, um die Justiz zu entlasten. Der Opferschutz werde verbessert, die Qualität der Rechtspflege gesichert und der Rechtsstaat offensiv verteidigt, betonte Merkel.

Bund übernimmt 220 Millionen Euro

Unklar war zwischen Bund und Ländern lange, wie die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Stellen finanziert werden sollen. Veranschlagt werden dafür Kosten in Höhe von rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Die Länder sollen vom Bund nun insgesamt 220 Millionen Euro bekommen. Der Bund will die erste Hälfte zahlen, wenn die Länder nachgewiesen haben, dass sie zusammen 1.000 Stellen geschaffen haben – dabei sollen aber auch rückwirkend Stellen berücksichtigt werden, die ab Januar 2017 entstanden sind. Das restliche Geld soll fließen, wenn bis 2021 alle 2.000 Stellen entstanden sind. Grüne und FDP fordern deutlich mehr Geld vom Bund.

DRB mahnt zügige Umsetzung in den Ländern an

Der Deutsche Richterbund (DRB) lobte den Pakt für den Rechtsstaat "als Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Justiz". "Der Rechtsstaat wurde entscheidend gestärkt. Mit der Besiegelung haben Parlamente und Regierungen in Bund und Ländern nach Jahren der verfehlten Sparpolitik in der Justiz endlich eine Trendwende eingeleitet", sagte DRB-Vorsitzender Jens Gnisa am 31.01.2019 in Berlin. Gnisa verwies darauf, dass die Landesverbände des Deutschen Richterbundes nun sehr genau darauf achten würden, dass die Beschlüsse konsequent umgesetzt werden und die versprochenen 2.000 Stellen bis 2021 vollständig in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ankommen. "Die Länder stehen in der Pflicht, das umzusetzen." Gnisa erinnerte an die sich auftürmende Pensionierungswelle in der Justiz: Der Pakt müsse Auftakt für eine nachhaltige Personalpolitik sein. Denn bis zum Jahr 2030 würden bundesweit etwa 40% aller Staatsanwälte und Richter in den Ruhestand gehen, in den fünf neuen Bundesländern würden sogar zwei von drei Kollegen bis dahin aus dem Dienst ausscheiden.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2019.