OVG Weimar: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für neues Bauhaus-Museum unzulässig

Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat den Normenkontrollantrag eines Weimarer Immobilienbesitzers gegen den Bebauungsplan für das neue Bauhaus-Museum als unzulässig abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am 04.04.2017. Der Antragsteller habe seine Einwendungen gegen den Standort des Museums nicht rechtzeitig geltend gemacht, hieß es zur Begründung.

Antragsteller befürchtete mehr Verkehrslärm

Der Antragsteller hätte seine Einwendungen während der Auslegung des Bebauungsplans einreichen müssen. Darauf sei auch von der Stadt hingewiesen worden. Dann hätte auch der zuständige Senat verhandeln und entscheiden müssen. Der Mann sah sich laut Gericht durch das Projekt in seinen Rechten eingeschränkt. Das Grundstück des Mannes liegt jedoch nicht innerhalb des Bebauungsplans für den Neubau am Weimarhallenpark. Er befürchtete, dass durch die Verlegung von Straßen seine Immobilie künftig von mehr Verkehrslärm betroffen ist.

Standortsuche zog sich über Jahre hin

Die Suche nach dem Standort für den Bau des neuen Bauhaus-Museums hatte sich über Jahre hingezogen. Es gab immer wieder Einwände und Proteste. Seit einigen Monaten wird gebaut. Das Museum soll im April 2019 zum 100. Geburtstag des Bauhauses eröffnet werden. In das neue Museum sollen 22,6 Millionen Euro investiert werden.

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2017 (dpa).

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