Rechtsweg erschöpft
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hatte den Verkauf 2013 untersagt. Dagegen wehrten sich die Betreiber erfolglos vor Gericht. Der Rechtsweg sei nun erschöpft, teilte das OVG am 31.05.2017 mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Urteil in der ersten Instanz keine Fehler aufweise.
Bratwürste und Kaffee über Zaun hinweg verkauft
Der Fall an der ältesten Autobahnraststätte Deutschlands im Osten Thüringens hatte deutschlandsweit für Aufsehen gesorgt und brachte es ins Fernsehen. Denn Autofahrern, die am Parkplatz Rodaborn Rast machen, versperrte ein zwei Meter hoher Zaun den Weg zu dem Imbiss. Aus Trotz stieg die Betreiberin auf eine Leiter und verkaufte Bratwürste und Kaffee einfach über die Barriere hinweg. Obwohl die Behörden diese Praxis untersagten, verkaufte die Zaun-Rebellin munter weiter Kaffee und Thüringer Bratwürste.
Duldung begründet keine Erlaubnis
Vor Gericht wehrte sie sich zugleich gegen das Verbot. Das VG Gera wies jedoch in seinem Urteil vom 03.05.2016 die Klage ab. Die Kläger verfügten nicht über die nötige Erlaubnis für eine "straßenrechtliche Sondernutzung" nach dem Bundesfernstraßengesetz, hieß es zur Begründung. Auch andere Erlaubnisse seien nicht erteilt worden. Dass die Behörde den Verkauf einen gewissen Zeitraum geduldet habe, begründe ebenfalls keine Erlaubnis, hieß es damals.
Sondernutzungserlaubnis abgelehnt
Eine Konzession zur Bewirtschaftung sei 2004 vom Bund gekündigt worden, was den Klägern beim Kauf der Gaststätte bekannt gewesen sei. Das Landesamt hatte laut OVG zudem im November 2016 eine Sondernutzungserlaubnis abgelehnt.