OVG Schles­wig: Gleich­stel­lungs­ge­bot gilt auch für Be­nen­nung von Auf­sichts­rä­ten kom­mu­na­ler Ge­sell­schaf­ten

In einem kom­mu­nal­recht­li­chen Ver­fah­ren hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Schles­wig am 06.12.2017 ent­schie­den, dass das lan­des­recht­li­che Gleich­stel­lungs­ge­bot auch von einer Ge­mein­de- bzw. Stadt­ver­tre­tung zu be­ach­ten ist, wenn sie Ver­tre­ter in Gre­mi­en pri­vat­recht­lich or­ga­ni­sier­ter Ge­sell­schaf­ten ent­sen­det. Die Re­vi­si­on wurde nicht zu­ge­las­sen (Az.: 3 LB 11/17).

Streit um Rüge des Bür­ger­meis­ters ge­gen­über Stadt­ver­ord­ne­ten­kol­le­gi­um

Streit­ge­gen­stand war eine gemäß Ge­mein­de­ord­nung aus­ge­spro­che­ne Be­an­stan­dung des Bür­ger­meis­ters der Stadt Husum ge­gen­über dem Stadt­ver­ord­ne­ten­kol­le­gi­um. Die­ses hatte im Jahr 2015 be­schlos­sen, vier Män­ner und eine Frau in den Auf­sichts­rat der Tou­ris­mus- und Stadt­mar­ke­ting Husum GmbH (TSMG) zu ent­sen­den. Nach Auf­fas­sung des Bür­ger­meis­ters fällt auch die Ent­sen­dung eh­ren­amt­lich Tä­ti­ger in den Auf­sichts­rat einer pri­vat­recht­lich or­ga­ni­sier­ten Ge­sell­schaft wie der TSMG in den Gel­tungs­be­reich des Gleich­stel­lungs­ge­set­zes und des­sen Gebot pa­ri­tä­ti­scher Be­set­zung.

OVG: Gleich­stel­lungs­ge­setz gilt auch für Be­nen­nung von Ver­tre­tern für Auf­sichts­rä­te

Das Stadt­ver­ord­ne­ten­kol­le­gi­um hatte gegen diese Be­an­stan­dung ge­klagt und zur Be­grün­dung vor allem gel­tend ge­macht, dass das Gleich­stel­lungs­ge­setz in die­sem Fall nicht an­wend­bar sei. Die Be­an­stan­dung grei­fe un­zu­läs­sig in die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tungs­ga­ran­tie ein. Dem war das Ver­wal­tungs­ge­richt al­ler­dings nicht ge­folgt. Auf die Be­ru­fung des Stadt­ver­ord­ne­ten­kol­le­gi­ums hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt diese Ent­schei­dung nun­mehr be­stä­tigt. Der be­klag­te Bür­ger­meis­ter habe zu Recht den Be­schluss be­an­stan­det, weil das Stadt­ver­ord­ne­ten­kol­le­gi­um nicht be­ach­tet habe, dass auch bei der Be­nen­nung von Ver­tre­tern für Auf­sichts­rä­te Frau­en und Män­ner je­weils hälf­tig be­rück­sich­tigt wer­den sol­len.

OVG Schleswig, Urteil vom 06.12.2017 - 3 LB 11/17

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2017.

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