OVG Schleswig bestätigt "Opel-Rückruf" im Streit um Thermofenster

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am 06.11.2019 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verpflichtung der Opel Automobile GmbH bestätigt, Diesel-Fahrzeuge verschiedener Modelle der Marke Opel umgehend zurückzurufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten. Betroffen sind die Fahrzeugmodelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 5 MB 3/19).

Zulässiger EU-Grenzwert überschritten

Der sofortige Rückruf war im Oktober 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet worden mit der Begründung, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen unter anderem schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad in ihrer Wirksamkeit gedrosselt würden (sogenannte Thermofenster). Mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig. Eine schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA für nicht ausreichend. Der dagegen gerichtete Antrag von Opel auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht Schleswig blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 09.11.2018, Az.: 3 B 127/18).

Drohender Reputationsschaden nachrangig

Das OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde jetzt zurückgewiesen. Wie die erste Instanz ließ der Senat offen, ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht oder ob diese, so Opel, notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten. Hierfür seien zum einen rechtliche Fragen zu klären, die gegebenenfalls eine Vorlage an den EuGH erforderlich machten. Zum anderen gebe es technische Fragen, zu denen Sachverständige zu hören seien. Dies müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die bei offener Rechtslage vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten von Opel aus. Deren Sorge um einen drohenden Reputationsschaden habe gegenüber dem öffentlichen Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt zurückzutreten. Durch das Software-Update würden die Stickoxid-Emissionen der verbliebenen Fahrzeuge auf jeden Fall erheblich reduziert.

OVG Schleswig, Beschluss vom 06.11.2019 - 06.11.2019 5 MB 3/19

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2019.

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