Gemeinde mit Rüge fehlender Transparenz erstinstanzlich erfolgreich
Der Umlageerhebung lagen vom Landkreistag in den Haushaltssatzungen festgelegte Umlagesätze zugrunde. Die Klägerin hatte auf ihre eigene defizitäre Finanzsituation sowie auf die Pflicht auch des Landkreises zu sparsamer Haushaltsführung verwiesen und unter anderem beanstandet, dass die Entscheidung des Kreistags nicht – wie von der Rechtsprechung gefordert – in ausreichendem Maße transparent gemacht und offengelegt worden sei. Dieser Argumentation war das Verwaltungsgericht in erster Instanz gefolgt.
OVG sieht Gemeinde ausreichend an Entscheidungsfindung beteiligt
Das OVG hat nun entschieden, dass die insgesamt 13 betroffenen kreisangehörigen Gemeinden, auch die Klägerin, auf der Grundlage des Entwurfs der Haushaltssatzungen 2015/2016 im Vorfeld beteiligt und dass ihnen dabei wiederholt ausreichend Gelegenheit gegeben worden sei, zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Kreistag ihre Bedarfssituation schriftlich und auch mündlich darzulegen. Auch seien nach Aktenlage die Ergebnisse dieser Beteiligungen, das heißt die Stellungnahmen der Gemeinden, in einer Weise berücksichtigt worden, die weder die Annahme eines Entzugs der finanziellen Mindestausstattung für 2016 noch einer einseitigen "rücksichtslosen" Voranstellung eigener Interessen des Kreises gegenüber denen der Klägerin gerechtfertigt habe.