Keine Zweifel an zu niedrigem Alimentationsniveau
Nach Auffassung des OVG ergeben sich beim Vergleich der Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung des Abstands der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen. Die danach anzustellende Gesamtbetrachtung, die insbesondere die gesteigerten Anforderungen an den beruflichen Werdegang und die Qualifikation der Beamten, den Vergleich der Beamtenbesoldung mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung sowie die Einschnitte bei der Beihilfe und Altersversorgung der Beamten berücksichtigt hat, lasse vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu.