OVG Saarlouis: Karlsruhe soll Verfassungswidrigkeit der A 11-Besoldung im Saarland prüfen

Die Besoldung der Beamten des Saarlandes in der Besoldungsgruppe A 11 war in den Jahren 2011 bis 2016 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.05.2018 entschieden und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt.

Keine Zweifel an zu niedrigem Alimentationsniveau

Nach Auffassung des OVG ergeben sich beim Vergleich der Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex und unter Berücksichtigung des Abstands der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen. Die danach anzustellende Gesamtbetrachtung, die insbesondere die gesteigerten Anforderungen an den beruflichen Werdegang und die Qualifikation der Beamten, den Vergleich der Beamtenbesoldung mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung sowie die Einschnitte bei der Beihilfe und Altersversorgung der Beamten berücksichtigt hat, lasse vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu.

OVG Saarlouis, Entscheidung vom 17.05.2018

Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2018.

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