Drei Planungssenate sollen Belastungssituation entschärfen
Zugleich wird es einer Mitteilung des Gerichts zufolge am Niedersächsischen OVG ab dem neuen Jahr insgesamt drei Planungssenate geben: Den Ersten Senat, zuständig unter anderem für das Raumordnungs- und Bauplanungsrecht, den Siebten Senat, unter anderem zuständig für das Fachplanungsrecht und den Zwölften Senat, zuständig unter anderem für das Planungsrecht betreffend Windkraftanlagen. Mit Blick auf die hohe Belastungssituation am OVG – zuletzt lagen die Eingänge bei etwa 125% des Normalpensums – sei eine personelle Verstärkung dringend geboten gewesen, erklärte dazu der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Thomas Smollich. Sie ermögliche es, die Planungssenate in dem derzeit gebotenen Rahmen personell zu verstärken bzw. durch die Abgabe von Rechtsgebieten zu entlasten und Vorkehrungen für den zu erwartenden Anstieg erstinstanzlicher planungsrechtlicher Verfahren zu treffen. Außerdem wurde die Gelegenheit einer weiteren Spezialisierung mit der Einrichtung eines Ausländer- sowie eines Gesundheits- und Sozialrechtssenats genutzt. OVG-Richter Georg Kirschner übernimmt den Zweiten Senat. Dieser ist neben dem Schul- und Hochschulrecht für das Berufsbildungs- und das Umweltinformationsrecht sowie die Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger zuständig.