OVG Münster: Wuppertaler "Prediger" scheitert mit Einbürgerungsklage

Die Ablehnung eines Einbürgerungsantrags ist rechtens, wenn Anhaltspunkte für umfangreiche Aktivitäten im Milieu des Salafismus bestehen. Mit Urteil vom 06.09.2017 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfaen in Münster aus diesem Grund die Berufung eines in Wuppertal wohnhaften israelischen Staatsangehörigen zurückgewiesen, der in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden will (Az.: 19 A 2246/15).

In salafistischem Milieu aktiv

Der Israeli ist arabischer Volkszugehöriger muslimischen Glaubens. Die Stadt Wuppertal lehnte seinen Einbürgerungsantrag ab, nachdem ihr Erkenntnismaterial der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet worden war, das auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im Milieu des Salafismus hindeutete. Eine der diversen im Internet als Video veröffentlichten "Predigten" des Klägers hatte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung geführt, das später eingestellt worden war. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die gegen die Ablehnung des Einbürgerungsantrags gerichtete Klage ab.

Keine Abkehr von Salafismus dargetan

Auch die Berufung vor dem OVG blieb nunmehr erfolglos. Eine Einbürgerung des Klägers sei ausgeschlossen, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass er Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt habe. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger jedenfalls bis 2010 an Veranstaltungen des Vereins "Einladung zum Paradies" mitgewirkt habe, der einen Islam salafistischer Prägung propagiert habe. Der Kläger habe auch nicht glaubhaft gemacht, dass er sich in der Zwischenzeit von seiner früheren Unterstützung dieser Bestrebung abgewandt habe. Denn er bestreite weiterhin, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein. Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

OVG Münster, Urteil vom 06.09.2017 - 19 A 2246/15

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2017.

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