OVG Münster weiter ohne Präsident

Das OVG für das Land Nordrhein-Westfalen bleibt vorerst weiter ohne Führung. Über die Besetzung des Präsidentenamts müsse neu entschieden werden, beschloss das VG Düsseldorf am Dienstag in einem Eilverfahren und gab damit dem Antrag des im Auswahlverfahren unterlegenen Mitbewerbers statt.

Seit Wochen steht NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik, weil er sich bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts für eine nachträglich eingereichte Bewerbung entschieden hatte. Die erfolgreiche Bewerberin – eine Ministerialdirigentin aus dem Innenministerium – wurde von ihm im Rahmen einer Überbeurteilung als "hervorragend geeignet empfohlen. Eine Überbeurteilung erfolgt durch einen höheren Dienstvorgesetzten statt durch den direkten Dienstvorgesetzten.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte bereits festgestellt, dass Limbach diese Bewertung gar nicht hätte abgeben dürfen und sprach von einem "rechtswidrigen" und "manipulativen" Vorgehen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt dem Eilantrag des leer ausgegangenen Bewerbers – ebenfalls ein Ministerialdirigent - stattgegeben und entschieden, dass die Stelle so lange nicht besetzt werden darf, bis erneut über die Bewerbung entschieden worden ist (Beschluss vom 17.10.2023 -13 L 1593/23).

Limbach fehlte Zuständigkeit für Überbeurteilung

Die getroffene Auswahlentscheidung sei fehlerhaft zustande gekommen, weil sie auf einer rechtswidrigen Überbeurteilung der ausgewählten Konkurrentin beruhe. Dem Justizminister habe die Zuständigkeit für die Überbeurteilung der nicht in seinem Geschäftsbereich tätigen Bewerberin gefehlt. Der Vorwurf manipulativer Verfahrensgestaltung könne ihm jedoch nicht gemacht werden, weil trotz Berücksichtigung der zu späten Bewerbung keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine einseitige Bevorzugung vorlägen.

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass die dienstlichen Beurteilungen der Ministerialdirigentin ohne Beachtung der Überbeurteilung für sich gesehen eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung dargestellt haben.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2023 - 13 L 1593/23

Redaktion beck-aktuell, 17. Oktober 2023.