Amazon: Lieferfristen nur bei auch sonntäglicher Arbeit einzuhalten
Das Unternehmen hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für zwei Adventssonntage den Einsatz von jeweils 800 Arbeitern im Logistikzentrum Rheinberg beantragt. Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden könnten. Bundesweit hatte Amazon laut Gericht für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt.
OVG: Amazon mitverantwortlich für Engpässe
Das OVG schloss sich der Argumentation von Amazon nicht an und verwies auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag. Ausnahmen seien nur möglich, wenn "besondere Verhältnisse von Außen" vorliegen. Die sah das OVG aber nicht. Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen warf Amazon in seiner mündlichen Urteilsbegründung vor, das Geschäft kurz vor Weihnachten 2015 sogar noch befeuert zu haben. Neben dem Express-Versand sei noch neu eine Lieferung am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. "Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt", sagte er.
Revision zugelassen
Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.