OVG Münster: Kein Fahrverbot in Dortmund – aber Umweltspur und Tempo 30

Die Stadt Dortmund kommt vorerst um ein Dieselfahrverbot herum, muss im Kampf gegen hohe Stickstoffdioxid-Werte aber unter anderem eine Umweltspur einführen. Darauf haben sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geeinigt, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am 22.01.2020 mitteilte (Az.: 8 D 106/18.AK).

17-seitiges Gesamtkonzept nach Schlichtungsgespräch

Demnach einigten sich die Streitparteien in einem mehr als vierstündigen Schlichtungsgespräch am 14.01.2020 etwa auf eine Umweltspur auf der Brackeler Straße und Tempo 30 in diesem Bereich. Die Streitparteien vereinbarten ein 17-seitiges Gesamtkonzept, um die Luftschadstoffbelastung "kontinuierlich zu vermindern", wie es in der Gerichtsmitteilung heißt.

DUH hatte Luftreinhalteplan für Dortmund angefochten

Das OVG hatte vermittelt, nachdem die DUH den Luftreinhalteplan für Dortmund angefochten hatte. Fahrverbote drohen, wenn der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht eingehalten wird.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2020 (dpa).

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