Fitnessstudiobetreiber begehrte Eilrechtsschutz gegen Betriebsverbot
Die vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister erlassene Coronaschutzverordnung untersagt den Betrieb von Fitnessstudios, Sonnenstudios, Schwimmbädern, "Spaßbädern", Saunen und ähnlichen Einrichtungen. Dagegen begehrte eine GmbH, die in Bielefeld ein Fitnessstudio betreibt, Eilrechtsschutz.
OVG: Gesundheitsschutz durch Kontaktminimierung vorrangig
Das OVG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, weil es die angegriffene Regelung für voraussichtlich rechtmäßig hält. Die durch die Betriebsuntersagung in erster Linie betroffene Berufsfreiheit müsse gegenüber dem Schutz von Leben und Gesundheit vorübergehend zurücktreten. Der Verordnungsgeber gehe bei der derzeitigen Erkenntnislage in nicht zu beanstandender Weise davon aus, dass die strikte Minimierung persönlicher menschlicher Kontakte erforderlich sei, um die Infektionsdynamik zu bremsen und eine gravierende Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Das schließe Betriebsuntersagungen für Sport- und Freizeiteinrichtungen und auch für Fitnessstudios ein. Infektionsbegünstigende Kontakte entstünden nicht nur bei (sportlichen) Gruppenaktivitäten, sondern etwa auch während des individuellen Trainings im Fitnessstudio, bei der Geräteeinweisung oder bei korrigierenden Eingriffen durch das Fachpersonal.
Infektionsgefahr durch direkte wie auch indirekte Kontakte
Darüber hinaus komme es im Übungsbereich, in den Umkleidekabinen und Duschen zu häufig wechselnden Begegnungen zwischen den Sporttreibenden sowie mit den Betreuern. Hinzu komme, dass aktive sportliche Betätigungen grundsätzlich mit einer intensiveren Atmung einhergingen und deshalb vermehrt potentiell virushaltige Tröpfchen in die Luft abgegeben werden könnten. Neben diesen physischen Nahkontakten könnten gegebenenfalls auch indirekte Kontakte über die Berührung derselben Oberflächen, was insbesondere bei Saunen und Sonnenstudios, aber auch bei der Benutzung von Sportgeräten durch verschiedene Nutzer der Fall sein dürfte, zu neuen Infektionsketten führen, da Schmierinfektionen nicht ausgeschlossen seien.