Das OVG Münster wird im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am kommenden Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerhard Buck, zum Abschluss der heutigen mündlichen Verhandlung in Münster mit.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das BfV vor dem VG Köln Recht bekommen, das ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen hatte. Für das Berufungsverfahren hatte das OVG zwar Verhandlungstermine bis in den Juli angesetzt, das Urteil soll nun aber doch sehr schnell kommen.
AfD-Anträge verzögerten das Verfahren
Zuletzt hatten die Prozessvertreter der AfD rund 470 Beweisanträge in dem Verfahren gestellt, die das OVG allesamt abgelehnte. Die Anträge seien zum Teil unerheblich gewesen, oder aber sie hätten die Ausforschung des Verfassungsschutzes zum Gegenstand gehabt.
In der heutigen Verhandlung äußerten die AfD-Vertreter ihr Unverständnis über diese Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. "Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?", fragte AfD-Anwalt Christian Conrad.
Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD dagegen vor, die vergangenen vier Jahre seit der ersten Klage vor dem VG Köln nicht genutzt zu haben. Sie habe die Chance verpasst, die schriftlichen Anträge schon viel früher einzubringen. Bis zum Verkündungstermin am 13. Mai sind keine weiteren Verhandlungen mehr angesetzt.