Defizite bei den Ermittlungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte das Gericht nicht feststellen können (Urteil vom 03.12.2024 – 21 D 98/17.AK). Insbesondere habe die Behörde ein Gutachten des TÜV Nord eingeholt, mit dem die Anlage überprüft worden sei. Grenzwerte bei der radioaktiven Strahlung würden nicht überschritten. Außerdem habe sich die BASE mit allen erdenklichen Gefahren-Szenarien befasst: vom Flugzeugabsturz über den Drohnenangriff bis hin zum Beschuss mit panzerbrechenden Waffen.
Die Stadt Ahaus im Münsterland hat sich demnach erfolglos gegen eine Genehmigung aus dem Jahr 2016 gewehrt, die die Lagerung von knapp 290.000 abgebrannte kugelförmige Brennelemente aus einem Versuchsreaktor in Jülich gestattet. In dem Atommüll-Lager in Ahaus lagern bereits jetzt einige Castor-Behälter.
Der Abfall, um den es nun geht, ist dagegen noch gar nicht dort eingetroffen – für den Transport aus Jülich fehlt bisher die Genehmigung. Unter anderem hatte die Stadt vorgetragen, die Lagerkonstruktion als solche sei noch einmal zu prüfen gewesen, bevor eine Lagerungs-Genehmigung erteilt werden könne. Das hat das OVG Münster nun abgelehnt.
Wohin mit dem Atommüll – immer wieder müssen sich auch Gerichte mit dieser Frage beschäftigen. Zuletzt hatte der VGH Mannheim entschieden, dass neue Castor-Behälter mit radioaktivem Abfall aus der Wiederaufbereitungsanlage La Hague vorerst im Standort-Zwischenlager Philippsburg eingelagert werden werden dürfen.