Die Sendung soll im "Ersten" am 17.02.2025 um 21.15 Uhr ausgestrahlt werden. Redaktionell verantwortlich ist der WDR, der die Spitzenkandidaten der CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis90/Die Grünen eingeladen hat. In der 120 Minuten dauernden Sendung können Bürger Fragen an die Politiker richten und mit ihnen persönlich ins Gespräch kommen. Das BSW sieht sich, weil ihre Spitzenkandidatin nicht eingeladen wurde, in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt und versuchte, die Teilnahme einzuklagen.
Wie bereits vor dem VG Köln zog das auch vor dem OVG Münster nicht (Beschluss vom 14.02.2025 – 13 B 105/25, unanfechtbar): Zwar hätten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren offen zu halten. Sie dürften die antretenden Parteien nicht willkürlich ausschließen und müssten diese nach dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit ihrer Bedeutung gemäß angemessen berücksichtigen.
BSW auch ohne Auftritt in Wahlarena ausreichend berücksichtigt
Diesen Maßstäben werde der WDR gerecht. Das Konzept der "Wahlarena" ziele darauf ab, alle relevanten Themen tiefgehend erörtern und Nachfragen und Diskussionen führen zu können. Aufgrund der begrenzten Sendezeit habe der Sender die Zahl der teilnehmenden Politiker und Politikerinnen auf wenige Personen begrenzen müssen.
Der WDR habe sich daran orientiert, welche Parteien in den Umfragewerten konstant und deutlich oberhalb von 10% liegen. Damit könnten sie in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen der kommenden Jahre nehmen, da sie eine (reelle) Chance hätten, aus der Wahl zwar nicht zwingend als stärkste Kraft hervorzugehen, wohl aber zumindest stärkste Kraft in der nächsten Regierungskoalition zu werden, erläutert das OVG. Ausgehend von dieser Konzeption der Sendung habe der WDR die BSW-Spitzenkandidatin nicht einladen müssen, da das BSW in den aktuellen Umfragen gerade mal bei 5% liege.
Das BSW habe auch nicht dargelegt, dass es im Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht seiner Bedeutung gemäß angemessen berücksichtigt würde: Es sei an zwei von vier Wahldebatten im Programm der ARD beteiligt und finde darüber hinaus auch in der sonstigen Wahlberichterstattung, etwa in Form von Dokumentationen, Interviews und Talk-Formaten Berücksichtigung.