OVG Lüneburg: Studierendeninitiative kann keine Beratung über Antrag auf Erteilung von Lehraufträgen im Fakultätsrat verlangen

Die an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bestehende Studierendeninitiative hat keinen Anspruch darauf, dass der Fakultätsrat der Fakultät Human- und Gesellschaftswissenschaften über einen Antrag auf Erteilung von Lehraufträgen für einen außerplanmäßigen Professor berät. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 13.02.2019 entschieden. Die Entscheidung darüber falle nicht in die Zuständigkeit des Fakultätsrats (Az.: 2 ME 707/18).

Lehraufträge für außerplanmäßigen Professor erstrebt

Die Studierendeninitiative wollte erreichen, dass ein außerplanmäßiger Professor wie in den Vorjahren auch im Sommersemester 2018 weiterhin Lehraufträge erhält. Die Universität hatte dies abgelehnt, weil eine bisher bestehende personelle Vakanz geschlossen worden war. Die Vertreterin der Initiative stellte daraufhin bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg erfolglos einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel, dass der von ihr als zuständig erachtete Fakultätsrat über die Angelegenheit berät (Az.: 12 B 2966/18).

OVG: Fakultätsrat nicht zuständig

Die dagegen eingelegte Beschwerde blieb ebenfalls ohne Erfolg. Die Vertreterin oder der Vertreter einer Studierendeninitiative in einem gegen die Hochschule zur Durchsetzung der Rechte der Initiative geführten Verwaltungsprozess sei prozessführungsbefugt und ihr/ihm stehe auch die erforderliche Antragsbefugnis zu. Der Antrag auf Befassung und Beschlussfassung nach § 20 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) richte sich aber nur gegen das gesetzlich zuständige Hochschulorgan. Der Fakultätsrat entscheide nach § 44 Absatz 1 Satz 1 NHG nur über grundsätzliche Fragen. Hierzu gehöre nicht die Frage, ob ein einzelner Lehrauftrag erteilt wird. Die Entscheidung hierüber falle allein in die Zuständigkeiten des Dekanats und des Präsidiums der Hochschule.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2019 - 2 ME 707/18

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2019.

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