Ein Normenkontrolleilantrag niedersächsischer Grundschüler gegen die Maskenpflicht in Schulen war erfolglos. Die Schüler hatten ihre Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit dadurch beeinträchtigt gesehen, dass sie in den Pausen Masken tragen müssten. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verwarf den Antrag als unzulässig – er wende sich gegen eine Bezugsnorm in der niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit Ende Juli 2020 nicht mehr gelte.
Auch angegriffener Rahmen-Hygieneplan nicht mehr aktuell
Auch der angegriffene Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan vom 30.06.2020 sei seit dem 18.08.2020 nicht mehr aktuell, so die Richter. Der Rahmen-Hygieneplan habe ohnehin nie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule enthalten.
Auch die niedersächsische Corona-Verordnung in der nachfolgenden Fassung vom 31.07.2020
sehe keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
im Unterricht oder in den Pausen vor. Entsprechende Bedeckungen seien nur in speziell gekennzeichneten
Bereichen zu tragen, in denen die örtlichen Begebenheiten einen Abstand zwischen
Kohorten nicht zuließen, etwa Gängen und Fluren.
Auch aktueller Rahmen-Hygieneplan enthält grundsätzlich keine Maskenpflicht für Pausen
Der aktuelle Rahmen-Hygieneplan vom 05.08.2020 greife diese Regelung für den Normalfall auf. Ob bei einer festgestellten
erhöhten Infektionsgefahr eine schulspezifische weitergehende Maskenpflicht bestehen
könne, sei gegenwärtig nicht zu entscheiden, da der Eintritt einer solchen Situation für die
Schule der Antragsteller nicht abzusehen sei. Vorsorglich einen Normenkontrolleilantrag für ein
möglicherweise nie eintretendes Szenario zu stellen, sei unzulässig.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.08.2020 - 25.08.2020 13 MN 319/20
Redaktion beck-aktuell, 26. August 2020.
Aus der Datenbank beck-online
OVG Münster, Normenkontrollantrag, Erkrankung, Behinderung, Mindestabstand, Schutzmaßnahmen, Übertragungsweg, Ansteckungsverdächtiger, BeckRS 2020, 19987
VGH Mannheim, Coronavirus, Schulschließung, Gottesdienst, Maskenpflicht, Normenkontrolle, BeckRS 2020, 9350
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