Wohnlage in Bahnhofsnähe nicht ausreichend
Allein der Umstand, dass er in der Nähe des Bahnhofs wohne und diesen nutze, versetze ihn nicht in die Lage, die Planung insgesamt im Klageweg anzugreifen. Auch die geltend gemachte Verletzung von Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Wasserrahmenrichtlinie führe nicht zur Zulässigkeit der Klage.
Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland weiterhin anhängig
Das OVG hat die Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das OVG hatte das Verfahren vor der Entscheidung von dem zunächst verbundenen Klageverfahren des Verkehrsclubs Deutschland abgetrennt. Die Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland ist weiterhin anhängig.