OVG Hamburg: Klage gegen Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona bleibt erfolglos

Die Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona bleibt erfolglos. Mit Urteil vom 30.08.2019 hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg diese als unzulässig abgewiesen. Das Gericht hielt an seiner bereits im Eilverfahren vertretenen Auffassung fest, dass der Kläger als Privatperson von der Planung nicht in eigenen schützenswerten Rechten betroffen ist (Az.: 1 E 25/18.P).

Wohnlage in Bahnhofsnähe nicht ausreichend

Allein der Umstand, dass er in der Nähe des Bahnhofs wohne und diesen nutze, versetze ihn nicht in die Lage, die Planung insgesamt im Klageweg anzugreifen. Auch die geltend gemachte Verletzung von Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Wasserrahmenrichtlinie führe nicht zur Zulässigkeit der Klage.

Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland weiterhin anhängig

Das OVG hat die Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das OVG hatte das Verfahren vor der Entscheidung von dem zunächst verbundenen Klageverfahren des Verkehrsclubs Deutschland abgetrennt. Die Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland ist weiterhin anhängig.

OVG Hamburg, Urteil vom 30.08.2019 - 1 E 25/18

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2019.

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