DFL muss Polizeikosten für Festnahmen randalierender Fußball-Fans tragen

Die Deutsche Fußball Liga hat im Streit um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat eine Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Landes Bremen zurückgewiesen, der nach Auffassung des Dachverbands der 36 deutschen Proficlubs zu hoch ausgefallen war. Das gab das Gericht am 25.11.2020 bekannt.

DFL monierte Störerauswahl bei Randalierungskosten

Das Land Bremen hatte die Polizeikosten in dem Bescheid nach Meinung der DFL zu pauschal berechnet. Nach ihrer Auffassung hätte man den Aufwand für die Fest- und Ingewahrsamnahmen randalierender Fußball-Fans diesen “konkreten Störern“ selbst in Rechnung stellen und aus dem Gebührenbescheid herausrechnen müssen. Das Oberverwaltungsgericht wies die entsprechende Klage jedoch zurück und entschied, dass die Deutsche Fußball Liga diese Kosten zu tragen habe. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Kostentragungspflicht für zusätzliche Polizei-Einsätze vom BVerwG bestätigt

Dass die Bundesländer der DFL grundsätzlich die Kosten für zusätzliche Polizei-Einsätze in Rechnung stellen dürfen, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits 2019 entschieden. Bei diesem Verfahren ging es um Teil-Kosten aus einem Gebührenbescheid über rund 400.000 Euro, den die DFL nach dem Bundesliga-Derby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19.04.2015 erhalten hatte.

Redaktion beck-aktuell, 26. November 2020 (dpa).